Anweisungsermaechtigte Organe Bedeutung

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Anweisungsermaechtigte Organe

Anweisungsermaechtigte Organe Logo #42715Diese Organe der Haushaltsführung sind vom zuständigen haushaltsleitenden Organ (z.B. BundesministerIn) ermächtigt, einzelne Aufgaben eines anweisenden Organs zu übernehmen. § 5 BHG
Gefunden auf https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/BUDGET/A.shtml
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